Pflanzenheilkunde

CBD-Öle: Das solltest Du beachten

24. Februar 2023
CBD-Öle

Hanf ist wieder da! Cannabis spielt wieder eine Rolle in der Medizin, auch seine isolierten Wirkstoffe wie Cannabidiol (CBD). CBD ist wirksam, aber nicht harmlos. Warum CBD-Öle Nebenwirkungen und Wechselwirkungen haben und daher nur unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden sollten, erfährst Du im Beitrag.

Sebastian Vigl

Lesezeit: 5 Minuten

CBD in Arzneimitteln und anderen CBD-Produkten

Die Hauptwirkstoffe von Cannabis heißen Cannabinoide. Sie ähneln in ihrer Struktur den körpereigenen Endocannabinoiden. Diese Moleküle stellt Dein Körper selbst her. Auf Grund der strukturellen Verwandtschaft mit diesen Botenstoffen können Cannabinoide weitreichende Wirkungen in unserem Organismus haben. Einige der Cannabinoide werden schon in der Medizin eingesetzt.

Auch das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) wird bereits medizinisch genutzt. Ein CBD-haltiges Arzneimittel hat zum Beispiel eine Zulassung bei seltenen Epilepsieformen. Daneben können Ärzt*innen ein CBD-haltiges Cannabis-Mundspray bei Multipler Sklerose und CBD-haltige Cannabisblüten beispielsweise bei Tumorschmerzen verschreiben. Ebenfalls verschreibungspflichtig ist die sogenannte „Ölige Cannabidiol-Lösung NRF“, ein mit CBD angereichertes Öl, das Apotheken auf ärztliche Verordnung hin herstellen.

Freiverkäufliche CBD-Öle: Arzneimittel, Medizinprodukt, Kosmetikum oder Lebensmittel?

Neben diesen Arzneimitteln finden wir diverse freiverkäufliche CBD-Produkte in Geschäften und Online-Shops. Freiverkäufliche CBD-Produkte sind beispielsweise die CBD-Öle. Zumeist werden die CBD-Öle für die innerliche Anwendung angeboten. Die Rechtslage dieser Öle ist (Stand November 2022) noch nicht eindeutig geregelt und sorgt für viel Streit und Verunsicherung. Eine Entscheidung, ob und unter welchem gesetzlichen Rahmen CBD-Öle für die innerliche Einnahme verkauft werden dürfen, steht noch aus.

Das Gute für Dich als Konsument*in: Wegen der Gesetzeslage musst Du Dir keine Gedanken machen. Weder der Erwerb noch der Besitz oder die Einnahme von CBD-Ölen (sofern ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol/THC 0,2 % nicht überschreitet) ist strafbar. Leider überschreiten einzelne CBD-Öle diesen THC-Gehalt, was für Dich jedoch nicht zu rechtlichen, aber zu gesundheitlichen Konsequenzen führen könnte.

Sicherheit von CBD-Ölen ist nicht immer gewährleistet

2020 untersuchte die Stiftung Warentest 17 CBD-Produkte. Davon waren 14 CBD-Öle, die für die innerliche Einnahme in Online-Shops, Online-Apotheken und in Drogerien verkauft wurden. Von diesen CBD-Ölen enthielten nicht alle die auf der Verpackung versprochene Menge an CBD, wiederum 4 mehr als die erlaubte Menge an THC. THC ist die Abkürzung für Tetrahydrocannabinol, ein Cannabinoid. Es ist für viele medizinische Eigenschaften, aber auch für die psychoaktive Wirkung von Cannabis verantwortlich. Alle untersuchten CBD-Öle enthielten Spuren von THC. Das ist nach heutigem Verständnis in Ordnung, wenn die von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) vorgegeben Höchstmengen an THC (weniger als 1 µg THC pro kg Körpergewicht und Tag) nicht überschritten werden. Bei 4 Produkten wurde die erlaubte Einnahmemenge jedoch überschritten, wenn sich Verbraucher*innen an die Dosierungsangaben der Hersteller halten würden. Dadurch können – laut dem Urteil der Stiftung Wartentest – negative Auswirkungen von THC nicht ausgeschlossen werden.

Insgesamt ist das Fazit der Stiftung Warentest ernüchternd:

„Aus diesen Gründen halten wir keines der geprüften CBD-Mittel zum Einnehmen für sicher.“ [1]

Zu ähnlichen Ergebnissen kam der unabhängige österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI). Er testete 20 CBD-Produkte, davon 8 CBD-Öle. Auch hier zeigte sich: Nicht immer entsprach der CBD-Wert der Produkte den Herstellerangaben. [2] 

Es ist anzunehmen, dass die überprüften Hersteller nachgebessert haben. Zumindest ließen das einige nach der Bekanntgabe der Ergebnisse verlautbaren. Ob inzwischen neuere Untersuchungen unabhängiger Stellen vorliegen, ist dem Autor nicht bekannt. Diese wären wünschenswert.

Gütesiegel für CBD-Öle

Aufgrund der Verunsicherung von Verbraucher*innen durch zum Beispiel oben erwähnte Gutachten versuchen viele Hersteller, ihre Produkte durch Gütesiegel zertifizieren zu lassen. Gütesiegel für CBD-Öle bieten zum Beispiel der österreichische Verein ARGE CANNA und die deutsche Vereinigung CannaTrust an. Beide Gütesiegel werden nur vergeben, wenn der CBD-Gehalt des Öls nicht wesentlich die Herstellerangaben unter- oder überschreitet und der THC-Gehalt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bleibt. Zudem werden die Produkte auf mögliche gesundheitsschädigende Schadstoffe untersucht. Dies ist ein gutes Kriterium für eine Kaufentscheidung, ich würde prinzipiell nur solche CBD-Produkte einnehmen, die in Apotheken für die innerliche Einnahme verkauft werden.

CBD kann Nebenwirkungen haben

CBD-Öle haben einen deutlich niedrigeren CBD-Gehalt als CBD-haltige Arzneimitteln. Daher ist es wahrscheinlich, dass CBD-Öle deutlich weniger CBD-bezogene Nebenwirkungen auslösen. Dennoch können Nebenwirkungen auch bei CBD-Ölen nicht ausgeschlossen werden. Dazu können zählen: Müdigkeit und Schläfrigkeit, Schlafstörungen, innere Unruhe, Verdauungsbeschwerden wie Durchfall und Appetitlosigkeit. [3]

Auf Grund der Nebenwirkungen sollte vor der Einnahme eines CBD-Öles ärztlicher Rat eingeholt werden. Die Einnahme muss durch Ärzt*innen überwacht werden.

Mögliche Wechselwirkungen von CBD beachten

CBD beeinflusst in der Leber die Aktivität diverser Enzyme. Zu diesen zählen die Enzyme CYP2C9, CYP2C19, CYP3A4 und CYP2D6. [4] Diese Enzyme sind auch für die Verstoffwechslung vieler Medikamente wichtig.

Wenn CBD die Aktivität der Enzyme hemmt, kann das dazu führen, dass einzelne Medikamente stärker oder länger wirken als beabsichtigt oder gewohnt. Daher sollten CBD-Öle nur ärztlich überwacht und abgeklärt eingenommen werden.

Dies kann nach heutigem Kenntnisstand folgende Medikamente betreffen:

  • die Säurehemmer Pantoprazol und Omneprazol,
  • die Gerinnungshemmer Marcumar und Warfarin,
  • das Schmerzmittel Diclofenac und
  • die Neuroleptika Risperidon, Haloperidol und Clobazam.

Doch auch bei anderen Medikamenten könnten Nebenwirkungen auftreten!

Wenn Du regelmäßig Medikamenten einnimmst, hole Dir vor der Einnahme von CBD-Ölen unbedingt den Rat von Apotheker*innen oder Ärzt*innen zu möglichen Wechselwirkungen ein.

Gegenanzeigen: Wer keine CBD-Öle einnehmen sollte

CBD-Öle sollten meiner Meinung nach immer nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden! Insbesondere Schwangere sollten keine CBD-Öle einnehmen, da CBD die Funktion der Gebärmutter negativ beeinflussen könnte. [5] Auch Menschen mit Glaukom (grüner Star) sollten CBD-Öle unbedingt nur nach ärztlichem Einverständnis einnehmen, da CBD bei Glaukom-Patienten den Augeninnendruck anheben könnte. Auch bei Lebererkrankungen könnte CBD einen negativen Effekt haben. Daher sollten auch Menschen mit Lebererkrankungen wie der Fettleber oder der Leberzirrhose CBD-Öle nie ohne ärztliches Einverständnis einnehmen.

Dasselbe gilt auch für Menschen mit Essstörungen oder schwer kranken Menschen, die von Abmagerung oder Appetitlosigkeit betroffen sind. CBD kann eine appetithemmende Wirkung haben. [6]

Hinweis: Das Betäubungsmittelgesetz beachten!

Grundsätzlich unterliegen Cannabispflanzen und -pflanzenteile sowie das berauschend wirkende THC dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Sie sind ebenso wie das Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft [7]. Das heißt, der Anbau, Handel und Besitz ohne Lizenz ist in Deutschland strafbar.

Ärzte wiederum dürfen unter bestimmten Voraussetzungen THC-haltige Cannabisblüten und -extrakte verschreiben [8].

Hanfsamen enthalten in der Regel kein THC und fallen somit nicht unter das Behandlungsgesetz – vorausgesetzt, sie sind nicht für den unerlaubten Anbau bestimmt [7]. Hanfsamen im Handel zu beziehen und sie als Zutat in der Küche einzusetzen, ist also erlaubt!

Von betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften sind Cannabispflanzen und -pflanzenteile auch dann ausgenommen, wenn sie aus dem Anbau in EU-Ländern mit zertifiziertem Saatgut stammen oder ihr Gehalt an THC 0,2 % nicht übersteigt. Der Verkehr mit ihnen darf ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Ausgeschlossen sind auch hier der Anbau sowie ein Missbrauch zu Rauschzwecken [7].

Und zum Schluss

CBD-Öle sind momentan wortwörtlich fast in aller Munde. CBD ist ein sehr interessanter Wirkstoff, der unsere Medizin jetzt und in Zukunft bereichert. Ob der CBD-Gehalt von freiverkäuflichen CBD-Ölen ausreicht, um unsere Gesundheit positiv zu beeinflussen, ist noch nicht abschließend geklärt. Fest steht hingegen, dass Du vor der Einnahme von CBD-Ölen einige Punkte beachten solltest und die Einnahme der CBD-Öle nur nach ärztlicher Rücksprache und Überwachung erfolgen sollte. Aus meiner Sicht sind auch vor allem die Qualität der CBD-Öle und mögliche Gegenanzeigen, Wechsel- und Nebenwirkungen von Belang.

Literatur

[1] Stiftung Warentest: Produkte mit Hanf – Was Kapseln und Öle mit CBD taugen. (26.01.2021) Im Internet: https://www.test.de/Produkte-mit-Hanf-Was-taugen-Kapseln-und-Oele-mit-CBD-5706119-0/; Stand: 03.11.2022

[2] Verein für Konsumenteninformation (VKI): CBD-Produkte: Gesundheitsgefährdend statt -fördernd (21.7.2022). Im Internet: https://konsument.at/cbd22?fbclid=IwAR3HmC7hZ5CfEb7BSYmXrkgld_eNHiepYitX15aXxfFj8L6iKuN8TvDm9Tg; Stand: 08.11.2022

[3] Whiting PF, Wolff RF, Deshpande S et al. Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA 2015; 313: 2456-73. DOI: 10.1001/jama.2015.6358

[4] Zendulka O, Dovrtělová G, Nosková K et al. Cannabinoids and Cytochrome P450 Interactions. Curr Drug Metab. 2016; 17: 206-26. DOI: 10.2174/1389200217666151210142051

[5] Feinshtein V, Erez O, Ben-Zvi Z et al. Cannabidiol changes P-gp and BCRP expression in trophoblast cell lines. PeerJ. 2013 12; 1: e153. DOI: 10.7717/peerj.153. eCollection 2013

[6] Wiley JL, Burston JJ, Leggett DC et al. CB1 cannabinoid receptor-mediated modulation of food intake in mice. Br J Pharmacol. 2005; 145:293-300. DOI: 10.1038/sj.bjp.0706157

[7] Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Fällt das Cannabisprodukt unter das Betäubungsmittelgesetzt? Im Internet: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/02_Unternehmer/01_Lebensmittel/03_FAQ_Hanf_THC_CBD/01_FAQ_Cannabidiol_CBD.html; Stand: 22.05.23

[8] Kassenärztliche Bundesvereinigung. Arzneimittel-Verordnung. Cannabis – was Ärzte bei der Verordnung wissen müssen. Im Internet: https://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php; Stand: 22.05.23

Wichtiger Hinweis!

Wie jede Wissenschaft ist die Heilpflanzenkunde ständigen Entwicklungen unterworfen. Soweit in diesem Beitrag medizinische Sachverhalte, Anwendungen und Rezepturen beschrieben werden, handelt es sich naturgemäß um allgemeine Darstellungen, die eine individuelle Beratung, Diagnose und Behandlung durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine/einen Apothekerin nicht ersetzen können. Jede/Jeder Nutzende ist für die etwaige Anwendung und vorherige sorgfältige Prüfung von Dosierungen, Applikationen oder sonstigen Angaben selbst verantwortlich. Autoren und Autorinnen und Verlag haben große Sorgfalt darauf verwendet, dass diese Angaben bei ihrer Veröffentlichung dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Eine Haftung für Schäden oder andere Nachteile ist jedoch ausgeschlossen.

Für die meisten Heilpflanzen fehlen Studien zu Unbedenklichkeit bei der Anwendung in der Schwangerschaft und während der Stillzeit, sowie bei Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Alle beschriebenen Anwendungen sollten daher, sofern nicht ausdrücklich im Beitrag anders beschrieben, bei diesen Personen und in diesen Lebensphasen nicht ohne ärztliche Zustimmung angewendet werden.

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